Privater Hauskranken- und
Altenpflegedienst
Schwester Marion



Pflege
Serviceleistungen
häufige Fragen
Unser Team
Aktuelles
Weiterbildungen
Kontakt
Impressum
Startseite

Informationsschreiben zur Pflegereform


Sehr geehrte Patienten, sehr geehrte Angehörige,

sicherlich haben auch Sie schon von der neuen Pflegereform 2012/2013 gehört. Diese Reform ist nunmehr in Kraft getreten. Damit auch Sie und Ihre Angehörigen erfahren, was dies bedeutet, möchten wir Sie heute über die wichtigsten Änderungen in der Pflegeversicherung informieren. So erhalten Sie einen Überblick und sehen direkt, ob auch Leistungsverbesserungen für Sie dabei sind.

Mehr Leistungen für Menschen mit Demenz bzw. erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.

Sind Sie an Demenz erkrankt bzw. von der Pflegekasse als Pflegebedürftiger mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf anerkannt, oder betreuen Sie Angehörige in dieser Situation? Eine wesentliche Verbesserung der Leistungen der Pflegekasse betrifft genau diese Personengruppe. Dies betrifft:

- anerkannte Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegstufe 0

- Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegstufen 1 und 2

- Pflegebedürftige der Stufe 0

Auch ohne Pflegestufe hatten Sie aufgrund der Anerkennung durch die Pflegekassen nach §§ 45 a und 45 b SGB XI bisher bereits die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungsleistungen im Wert von 100 oder 200 Euro in Anspruch zu nehmen. Weitere Leistungen, wie sie den Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1-3 zustehen, konnten Sie bisher allerdings nicht in Anspruch nehmen. Dies hat sich nun für Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 geändert. Neben den bisherigen zusätzlichen Betreuungsleistungen stehen Ihnen nunmehr auch Pflegegeld, Pflegesach- oder Kombinationsleistungen zur Verfügung.

Ab 2013 stehen Ihnen monatlich folgende Leistungen zur Verfügung:

- Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder

- Pflegesachleistungen in Höhe von 225 Euro oder

- die Kombinationsmöglichkeit von Pflegegeld und Pflegesachleistungen und

- zusätzliche Betreuungsleistungen im Wert von 100 oder 200 Euro je nach Grad der Einschränkung.

Mehr Geld für Pflegeleistungen

Ergänzend stehen Ihnen erstmals auch Leistungen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI zu. Das sind Leistungen der Pflegekasse im Wert von jährlich 1550 Euro, die Sie nutzen können, wenn Ihre Pflegeperson oder auch pflegende Angehörige einmal keine Zeit für Sie haben, weil sie selbst erkrankt oder im Urlaub sind. Auch stehen Ihnen Pflegehilfsmittel und wohnfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI zur Verfügung. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten.

Gerne beraten wir Sie bei der Wahl der für Sie am besten geeigneten Leistungen.

Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 und 2

Auch für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufe 1 und 2 gibt es deutliche Leistungsverbesserung: sie bekommen ein höheres Pflegegeld bzw. höhere Sachleistungen.

Dies sind im Einzelnen:

- Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und der Pflegestufe 1

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI jeweils nach Grad der Einschränkung 100 oder 200 Euro

Pflegegeld 305 Euro oder

Pflegesachleistung 665 Euro

- Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und der Pflegestufe 2

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI jeweils nach Grad der Einschränkung 100 oder 200 Euro

Pflegegeld 525 Euro oder

Pflegesachleistung 1250 Euro

Soweit Sie von der Pflegekasse über eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz haben, stehen Ihnen somit die in der Tabelle genannten Leistungsansprüche zu. Sie entscheiden mit Ihren Angehörigen darüber, welche Leistungsart für Sie die beste ist.

Haben Sie oder Ihre Angehörigen dazu eine Frage? Wir helfen Ihnen weiter.

Bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe 3 bleibt es bei den bisherigen Sätzen. Hier gab es keine Verbesserung.

Weitere Änderungen nach der Pflegereform für alle Pflegebedürftigen

Neben den Verbesserungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz treten weitere Änderungen in Kraft, die auch für Sie von Interesse sein dürften.

Auszeit für Pflegende bei Pflegegeldbezug

Möchten Sie als pflegender Angehöriger z.B. einmal eine Auszeit nehmen und kommt die Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für Sie in Betracht, wird das Pflegegeld nun für diese Zeit nicht mehr komplett gestrichen, sondern zur Hälfte weitergezahlt.

Förderung von Wohngruppen

Soweit Sie in einer Wohngemeinschaft leben oder darüber nachdenken, eine solche zu initiieren, wird dies gefördert. In Betracht kommt hier sowohl eine einmalige Förderung als auch die Möglichkeit, dass Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine monatliche Pauschale von 200 Euro erhalten können. Soweit dies für Sie von Interesse ist, sprechen Sie uns dazu einfach an.

Betreuungsleistungen und Stundenvergütungen

Die Pflegereform sieht auch vor, dass ambulante Leistungen künftig neben den Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft auch häusliche Betreuungsleistungen umfassen. Damit können nun auch Betreuungsleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden, die von den Kassen bisher nicht akzeptiert wurden. Dies gilt für alle Pflegebedürftigen. Damit wir als Ihr Pflegedienst diese Leistungen anbieten können, müssen wir hierüber Vereinbarungen mit den Pflegekassen treffen. Eine solche Vereinbarung liegt allerdings noch nicht vor. Sobald wir uns mit den Pflegekassen einig sind, werden wir Sie hierüber schnellstmöglich informieren.

Gleiches gilt für den Abruf von Leistungen auf Stundenbasis. Bisher konnten Sie die Leistungen, die mit den Kassen abgerechnet werden können, nur über Leistungskomplexe abrufen. Die Pflegereform sieht nun vor, dass Sie zwischen der Leistung im Leistungskomplex oder einer Stundenvergütung wählen können. Auch hier müssen aber noch Vereinbarungen mit den Pflegekassen abgeschlossen werden, damit wir Ihnen das anbieten können. Aktuell liegt uns hierzu noch nichts vor. Aber auch hierzu halten wir Sie auf dem Laufenden.

Bis dahin erbringen wir die Leistungen in gewohnter Form.

Das waren jetzt viele Informationen zu ganz unterschiedlichen Themen. Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Ihr Pflegedienst

Schwester Marion, Tel. 037382 12891
© 2012          Privater Hauskranken- und Altenpflegedienst Schwester Marion | Ebertstr. 9 | 09326 Geringswalde | Tel.: 037382-12891 | E-Mail: schwestermarion@outlook.de